Verfassungsbeschwerde gegen Bereichsausnahme im Rettungsdienst

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Die in Sachsen-Anhalt tätigen privaten Rettungsdienstunternehmer haben gegen die neue Rettungsdienstgesetz Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Mit der Beschwerde wenden sich die Unternehmer gegen eine neue Regelung, wonach die Hilfsorganisationen im Rettungsdienst beauftragt werden sollen (§ 13 Abs. 1 RettDG LSA).

In der Argumentation greift am eine Entscheidung des BayVerfGH vom 24. 5. 2012 auf: Der Verfassungsgerichtshof hatte festgestellt, dass eine zusätzliche Hürde (hier das Hilfsorganisationen-Privileg) neben dem formalen Genehmigungsverfahren eine unzulässige Berufszugangsbeschränkung darstellt.

Während die Entscheidung aus Bayern auf die Landesverfassung Bezug nimmt, wird nun erstmals die Bereichsausnahme am Grundgesetz gemessen werden.