Notfallsanitätergesetz

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28. März 2013

Am 22. März hat der Bundesrat das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) verabschiedet. Es tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft und löst das Rettungsassistentengesetz ab. Die Ausbildung zum Rettungsassistenten ist nur noch bis 31. Dezember 2015 möglich. Umstritten ist jedoch, welche Folgen dieses Gesetz mit sich bringt. Denn nicht alle Veränderungen sind so eindeutig zu erkennen wie die Verlängerung der Ausbildungsdauer. Sie steigt von zwei auf drei Jahre.

Insgesamt lehnt sich das Gesetz deutlich an das Krankenpflegegesetz an. Interessant dürfte aber die Ausbildungsplätze- und Prüfungsordnung werden, die noch erlassen werden muss.