Ehrenzeichen für Feuerwehren- und Hilfsorganisationen

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Allgemeiner Mindestlohn
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Im Bayerischen Ministerialblatt wurden die Vollzugshinweise für das Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) veröffentlicht Zu den Hinweisen.

Durch das Ehrenzeichengesetz führt der Freistaat eine Auszeichnung für ehrenamtliche Helfer in den Hilfsorganisationen und Feuerwehren ein. Durch diese Auszeichnung soll der langjährige ehrenamtliche Einsatz von Ehrenamtlichen im sicherheitsrelevanten Ehrenamt gewürdigt werden.

Wer 25 bzw. 40 Jahre aktiv in einer Hilfsorganisation oder Feuerwehr ehrenamtlich tätig ist, kann durch die Hilfsorganisation oder die Feuerwehr für die Auszeichnung vorgeschlagen werden.

Aus formalen Gründen können rückwirkend keine Auszeichnungen vergeben werden d.h. wer bereits vor in Kraft treten des Gesetztes sein 25 bzw. 40 jähriges Jubiläum im ehrenamtlichen Dienst hatte, kann nicht für die Auszeichnung vorgeschlagen werden.

Zum Gesetz