Der Bundesrat hat inseiner Sitzung vom 31.3.2018 die Stärkung der Plfege durch die Einfühurng von Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Bereichen der Krankenhäuser und der stationären Pfelgeeinrichtungen begrüßt (Drucksache 14/18)
Dabei sollen für die Bewertung der Personaluntergrenzen nur Fachkräfte gezählt werden. Ein umgehen der Personaluntergrenzen durch den Einsatz von Hilfskräften soll damit ausgeschlossen werden.
Wichtig ist bem Bunderat ddabei zu betonen, dass auch Maßnahmen ergriffen werden, die die Fachkräftesicherung und -gewinnung unterstützen.