BRK ist öffentlicher Auftraggeber (Update)

BRK ist öffentlicher Auftraggeber
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Mit ihrem Beschlus vom 27.3.2014 hat die Vergabekammer Süd festgestellt, dass das Bayerische Rote Kreuz (BRK) als öffentlicher Auftraggeber anzusehen sei (vgl. den Beitrag). Bei dem Beschluss ging es um einen Rahmenvertrag über die Lieferung und Instandhaltung von Digitalfunkgeräten einschließlich Zubehör und Software. Es wurde nun die Frage aufgeworfen, ob sich diese Entscheidung nur auf diesen einzelnen Beschaffungsvorgang bezieht, oder ob das BRK grundsätzlich als öffentlicher Auftraggeber anzusehen sei.

Bei dem streitgegenständlichen Beschaffungsvorgang kann zumindest vermutet werden, dass der Freistaat Bayern über das Sonderförderprogramm für Zuwendungen zur Beschaffung der Endgeräte des Digitalen BOS-Funks in Bayern (Sonderförderprogramm Digitalfunk) auf den Beschaffungsvorgang einfluss genommen hat. Ebenso könnten sich die Vorgaben der Leistungsmerkmale für die Endgeräte durch die Autorisierte Stelle BOS-Digitalfunk auf die Beschaffung ausgewirkt haben.

Wie die Vergabekammer aber richtig feststsellt, kommt es bei der Frage der Aufsicht duch staatliche Stellen auf den Rechtsträger selbst an und es ist nicht auf die einzelnen durchgeführten Vergabeverfahren abzustellen.

Da die Tätigkeiten des BRK insbesondere im Rettungsdienst und in der Pflege aber einer strengen Kontrolle durch staatliche Stellen unterliegen, folgt, dass das BRK grundsätzlich als öffentlicher Auftraggeber zu betrachten ist.